Beschreibung
Fehlt Ihnen als Jagdscheininhaber noch die Schulung als Kundige Person oder die Erlaubnis, selbst Probenmaterial für die Trichinenuntersuchung entnehmen zu können?
Wozu brauchen Sie diese Schulung? Hier einige Beispiele: Es dürfen bei immer mehr Forstämtern nur noch Jäger an den Drückjagden teilnehmen, die Kundige Personen sind, da die Strecke an Wildhändler abgegeben wird und deshalb muss eine Kundige Person eine Erstbeschau des Wildkörpers vornehmen und dies auch bescheinigen.
Alle Organe werden begutachtet
Oder Sie wollen Wild an einen Wildhändler- oder Wildbearbeitungsbetrieb abgeben? Dies dürfen Sie ebenfalls nur durchführen, wenn sie entsprechend geschult sind. Ebenso ist eine Trichinenprobeentnahme nur gestattet, wenn sie einen speziellen Kurs dafür absolviert haben.