Allgemeine Geschäftsbedingungen und Ausbildungsvertrag der Jagdschule Celler Land

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten rechtsverbindlich für alle unsere bestehenden oder künftigen Vertragsverhältnisse und Ausbildungsverträge.
Mit Abschluss der Onlinebuchung/ Anmeldung bestätigt der Teilnehmer , diese AGB der Jagdschule Celler Land gelesen zu haben und erkennt die nachfolgenden Teilnahme- und Vertragsbedingungen vollumfänglich an.
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die praktische und theoretische Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Niedersachsen durch die Jagdschule Celler Land in allen Prüfungsfächern.
Der Unterricht findet in der Jagdschule Celler Land, sowie auf dem Schießpark Celler Land in Scheuen statt.
Die Unterrichtsmaterialien der Theoretischen Prüfung werden durch einen Zugang bei der Online-Lernplattform “Jägerschmiede” bereitgestellt.
Prüfungsort des Schießens ist der Schießstand der Jagdschule Celler Land.
Der Prüfungsort für die schriftliche/mündliche Prüfung wird jeweils vorher bekannt gegeben. Die Jagdschule ist befugt, Ausbildungsorte zu verlegen oder zu ergänzen, ohne dass der Teilnehmer daraus einen Rechtsanspruch herleiten kann.
In der Kursgebühr enthalten ist der Zugang zum Lehrgangsmaterial. Den Zugang zum Unterrichts- und Lernmaterial der Jagdschule Celler Land erhält der Teilnehmer per Email. Das in der Lernplattform gespeicherte Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt und die Vervielfältigung, auch auszugsweise, digital oder analog, und/ oder die Weitergabe in jeder Form strafbar! Die Jagdschule / Jagdschmiede behält sich alle Rechte vor.
Weiterhin sind die Nutzung des Lehrreviers, die während des Unterrichts anfallenden Schießkosten (Wurftauben, Patronen, Standgebühr), die leihweise Nutzung hauseigener Unterrichtswaffen, Arbeitsmappen sowie die notwendige Haftpflichtversicherung in den Kursgebühren enthalten.

Sämtliche dem Teilnehmer zur Verfügung gestellten Materialen oder sonstige Ausrüstungsgegenstände sind stets umsichtig und pfleglich zu behandeln. Für vom Teilnehmer verursachte Schäden ist dieser vollumfänglich haftbar.
Staatliche Prüfungsgebühren, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sowie etwaige Kosten für externe oder ergänzende Lehr- und Lernmaterialien sind kein Bestandteil der Kursgebühr.
Die Prüfungsgebühr wird von der Behörde mit Ihnen abgerechnet.

§ 3 Anmeldung
Die Onlineanmeldung ist verbindlich. Die Jagdschule Celler Land ist berechtigt, die Buchung umgehend automatisiert oder binnen 14 Tagen nach Eingang durch Bestätigung in Schrift- oder Textform der Anmeldung anzunehmen. Die Jagdschule kann die Anmeldung schriftlich oder in Textform ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ebenso hat die Jagdschule das Recht, einen Lehrgang abzusagen, wenn eine nicht ausreichende Anzahl an Anmeldungen vorliegt. Der angemeldete Teilnehmer kann weder Schadensersatzansprüche noch einen Ersatzanspruch für vom Teilnehmer für den Kurszeitraum genommene Urlaubstage herleiten. Es wird in diesem Fall binnen 12 Monaten ein Ersatztermin von der Jagdschule angeboten.

§ 4 Preise, Kursgebühren & Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils zum Buchungszeitpunkt in Deutschland geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.). Diese wird in jeder Rechnung ausgewiesen.

Der Komplettpreis ist entweder in zwei Raten wie folgt zur Zahlung fällig: Die erste Rate in Höhe von 50 % des Komplettpreises ist mit Anmeldung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung der Jagdschule zur Zahlung fällig. Die 2. Rate über den Restbetrag des Komplettpreises ist bis spätestens 4 Wochen vor Beginn des Lehrgangs auf das Konto der Braunschweigischen Landessparkasse DE59 2505 0000 0201 6069 36 zu überweisen.
Alternativ kann die Zahlung als Gesamtsumme via Paypal oder per Direktüberweisung getätig werden.

Die Kursgebühren sind im Voraus entsprechend der Rechnungen zur Zahlung fällig.
Eine Barzahlung zum Kursbeginn kann eventuell nach Absprache mit der Jagdschule Celler Land im Vorfeld ebenfalls vereinbart werden.

Jede Zahlung ist unter Angabe des Verwendungszwecks aus der Rechnung auf das Konto der Jagdschule zu überweisen.

Bei Nichtbestehen kann der/die Betroffene einmal den Lehrgang wiederholen, den nächsten erreichbaren Prüfungstermin wahrnehmen und die Jägerprüfung erneut ablegen. Kosten für die Kursgebühren entstehen nicht, lediglich die Sachkostenpauschale (Prüfungsgebühr usw.) und weitere Schießtermine sind zu entrichten. Diese besonderen Konditionen können nur einmal in Anspruch genommen werden.

§ 5 Haftung
Die Jagdschule schließt die für die Lehrgangsdauer erforderliche Haftpflichtversicherung für die Teilnehmer ab.
Die Jagdschule Celler Land übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Lehrgangsteilnehmern oder von Dritten verursacht werden. Für diesen Fall stellt der Teilnehmer die Jagdschule Celler Land von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Jeder Teilnehmer versichert seine körperliche Eignung für die Jagdausbildung.
Die Jagdschule Celler Land haftet lediglich für die von ihr selbst, oder eines Vertreters, aufgrund grober Pflichtverletzung vorsätzlich und grob fahrlässig verursachter Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Jagdschule Celler Land oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Jagdschule Celler Land beruhen.

§ 6 Mitwirkungs- und Kooperationsverpflichtung
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zur aktiven und kooperativen Zusammenarbeit mit allen Ausbildern und anderen Teilnehmern.
Eine ständige Anwesenheit des Teilnehmers während der gesamten Ausbildungszeit ist Pflicht.
Alle Ausbildungsvorgaben, auch die kursvorbereitenden, sind zu erfüllen. Die Jagdschule Celler Land ist berechtigt, die Erfüllung der kursvorbereitenden Ausbildungsvorgaben zum Kursbeginn in Form von schriftlichen Testprüfungen abzufragen. Sofern die kursvorbereitenden Ausbildungsvorgaben (Schriftliche Noten in den Fachgebieten besser als 3,5) zum Beginn des Kurses nicht erfüllt sind, ist die Jagdschule Celler Land berechtigt, den Teilnehmer vom Kurs sowie der Prüfung auszuschließen. Einen Ersatzanspruch kann der Teilnehmer daraus nicht herleiten und er ist weiterhin zur Zahlung der vollen Kursgebühren verpflichtet, zur Zahlung der Prüfungsgebühren nur insoweit sie angefallen sind. Eine weitere Teilnahme bei Nichterfüllung dieser Vorgaben liegt allein im Ermessen der Jagdschule Celler Land.
Die Jagdschule Celler Land ist berechtigt, Personen mit groben Wissensmängeln oder Fehlverhalten während der Kurse von der weiteren Teilnahme auszuschließen sowie von der Prüfung auszuschließen oder mindestens vom Antritt abzuraten.

§ 7 Rücktritt und Kursabbruch
Ist der Teilnehmer teilweise oder in Gänze aus anderen als persönlichen, attestierten Krankheitsgründen, an der Teilnahme am verbindlich gebuchten Jagdkurs gehindert, kündigt den Ausbildungsvertrag, oder bricht den laufenden Kurs ab, so berechtigt dieser Umstand nicht zur Minderung der Kursgebühr.
Wegen der präzisen Kalkulation der Kursgebühren ist eine teilweise Kostenerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen (z. B. der Gebrauch eigener Waffen, Munition etc.) nicht möglich.

Bei einer Absage/Kündigung später als 20 Wochen vor Kursbeginn erfolgt die Erstattung der Kursgebühren nur dann, wenn die Jagdschule Celler Land den freiwerdenden Kursplatz noch mit einem Ersatzkandidaten belegen kann oder der stornierende Teilnehmer selbst noch rechtzeitig einen Ersatzkandidaten stellt.
Im Falle der Neubesetzung des Platzes durch einen Ersatzkandidaten wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300€ in Rechnung gestellt.

Ein Wechsel der Ausbilder, ein Wechsel des Ausbildungsortes, Änderungen im Lehrgangsablauf oder Abweichungen vom unverbindlichen Kursplan stellen keine wesentliche Vertragsänderung dar und berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom gebuchten Kurs.
Regressforderungen und ein Rücktrittsrecht können nicht beansprucht werden, wenn die Durchführung der Kurse aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen unmöglich wird. Die Kursteilnehmer haften selbst für die von Ihnen angerichteten Schäden.

§ 8 Verhinderung des Teilnehmers aus gesundheitlichen Gründen
Ist dem angemeldeten Teilnehmer der verbindlichen Anmeldung eine Lehrgangsteilnahme aus wichtigem Grund, insbesondere Erkrankungen des Teilnehmers selbst nicht möglich, so kann er seine Teilnahme einmalig auf einen anderen Termin innerhalb der nächsten 12 Monate verschieben und an einem gleichwertigen Kurs der Jagdschule teilnehmen. Der wichtige Grund ist vor in Form eines ärztlichen Attestes glaubhaft darzulegen.
Die einmalige Umbuchung aus einem akuten Krankheitsgrund des Teilnehmers ist kostenfrei. Eine weitere Umbuchung ist ausgeschlossen.
Wird die Teilnahme an einem Ersatzkurs nicht oder nicht innerhalb der nächsten 12 Monate Anspruch genommen, verfällt die Kursgebühr in Gänze und ist fristgemäß zur Zahlung fällig. Der Kursteilnehmer kann verbindlich eine Ersatzperson benennen. Die Regelung des § 7 gilt entsprechend.

§ 9 Umbuchung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Umbuchung. Auch bei Nichtteilnahme am gebuchten Kurs sind die Kursgebühren in voller Höhe zur fristgemäßen Zahlung fällig. Die Jagdschule kann in wichtigen Fällen, die glaubhaft darzulegen sind, auf Kulanz einer Umbuchung auf einen freien Kursplatz eines anderen Kurses zustimmen. Der Teilnehmer hat dann jedoch keinen Anspruch auf eine freie Kurswahl.
Bei Zustandekommen der Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 300€ berechnet.
Sollten sich die Preise in der Zwischenzeit erhöht haben, so sind vom Teilnehmer im Falle der Umbuchung darüber hinaus die Mehrkosten zu tragen.

§ 10 Kursausfall aufgrund höherer Gewalt
Kann der Lehrgang aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen (z. B. Lockdownmaßnahmen, behördliche Prüfungsaussetzung, Krankheitsausfall der Prüfer etc.) oder sonstiger von der Jagdschule Celler Land nicht zu vertretender Umstände zum gebuchten Termin nicht stattfinden, kann der Teilnehmer daraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Es besteht kein Ersatzanspruch für vom Teilnehmer für den Kurszeitraum genommene Urlaubstage oder Arbeitsausfälle gegenüber der Jagdschule Celler Land.
Die Jagdschule Celler Land wird den Teilnehmer über den Ausfall des Kurses in diesem Fall zum nächstmöglichen Zeitpunkt informieren und bietet in diesem Fall schnellstmöglich Ersatztermine im Rahmen der monatlich stattfinden Lehrgänge oder in Form von Sonderterminen oder Sonderlehrgangsformen an. Die Ersatztermine können so lange hinausgeschoben werden, wie das Ereignis andauert. Die Jagdschule wird in solchen Fällen schnellstmöglich handeln und ist auch berechtigt die Gesamtleistung in rechtlich möglichen Teilleistungen zu erbringen. Hierdurch wird dem Teilnehmer jede Möglichkeit gegeben, schnellstmöglich sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung absolvieren zu können.

§ 11 Jägerprüfung und Prüfungsgebühren
Die Jägerprüfung ist eine staatliche Prüfung. Sie wird von den unteren Jagdbehörden auf Kreisebene durchgeführt. Ein Bestehen oder eine garantierte Teilnahme sind kein Vertragsgegenstand. Insbesondere werden Teilnehmer von der Prüfung ausgeschlossen, deren Kursgebühren nicht vollständig bezahlt wurden.
Die Jagdschule ist berechtigt, Teilnehmer aufgrund grober Wissensmängel oder aufgrund von gefährdendem Verhalten von der Prüfung auszuschließen. Die Jagdschule entscheidet über die Anmeldung zur Jägerprüfung. Erfüllt ein Teilnehmer die Vorgaben nicht, oder lässt die Jagdschule den Teilnehmer nicht zur Prüfung zu, so verfallen sämtliche Ansprüche gegenüber der Jagdschule Celler Land.
Die Jagdschule Celler Land verfügt vertraglich gesichert über monatliche Jägerprüfungstermine einer eigenen, unabhängigen Jägerprüfungskommission. Der Teilnehmer wird über die Jagdschule zur Prüfung angemeldet, diese Anmeldung ist wie auch die Kursanmeldung verbindlich.
Die Prüfungsgebühren von i.H.v. aktuell 200 € werden direkt an den Landkreis Leer, den Prüfungsort, überwiesen. Hierzu erhält jeder Teilnehmer bei Anmeldung einen Kostenbescheid des Landkreises. Die Prüfungsgebühren sind zum Lehrgangsbeginn, entsprechend dem Kostenbescheid, unter Angabe des Kassenzeichens an den Landkreis Leer zu überweisen.
Besteht ein Teilnehmer die Jägerprüfung nicht, so darf er den entsprechenden Jagdkurs innerhalb von 12 Monaten kostenfrei einmal wiederholen. Die nicht bestandenen Prüfungsteile können binnen 12 Monaten einmal wiederholt werden. Die Prüfungsgebühren sowie Aufwandsentschädigungen in Höhe von 370 € sind jedoch erneut vom Teilnehmer zu entrichten. Zusätzlich können für die Wiederholung der Schießausbildung durch die Jagdschule Aufwendungen von bis zu 500€ in Rechnung gestellt werden.

§ 12 Persönliche Daten
Eine Kopie des Personalausweises (beidseitig) wird bei Kursbeginn zur Identitätsprüfung eingereicht.
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass alle online getätigten Anmeldedaten zur Bearbeitung in der Jagdschule, sowie zur Anmeldung zur Prüfung und bei einem Versicherer bei der Jagdschule Celler Land gespeichert werden und ausschließlich zur Prüfungs- sowie Versicherungsanmeldung weitergegeben werden dürfen.
Die in der Plattform “Jagdschmiede” eingegeben Personen bezogenen Daten werden nicht von der Jagdschule Celler Land verarbeitet. Eingaben die sie auf der Plattform treffen sind freiwillig und die in der Datenschutzerklärung angegebenen Bedingungen gelten.

§ 13 Unterkunft und Verpflegung
Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht im Preis enthalten. Die Buchung einer möglichen Unterbringung kann bei dem entsprechendem Hotel erfolgen.
Die Jagdschule Celler Land und das Hotel/ Restaurant vor Ort sind zwei verschiedene Unternehmen. Es besteht aus dem Vertragsverhältnis mit der Jagdschule Celler Land kein Anspruch auf Zimmerkapazitäten im Hotel. Das Hotel haftet für sich selbst entsprechend der AGB.

§14 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Jagdschule Celler Land, (info@jagdschule-celler-land.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An die Jagdschule Celler Land, Asseweg 29, 38329 Wittmar, info@jagdschule-celler-land.de:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum

(*) unzutreffendes streichen.

Stand 05-2022